Zuchtbuch / Software

Allgemeines

Der Glanzsittich (Neophema splendida) ist ein australischer Papagei aus der Familie der eigentlichen Papageien, und ist in der freien Wildbahn recht selten geworden. Bei jedem seriösem Züchter würden in dem Zusammenhang die Stichworte "CITES", "Zuchtbuch", "Meldepflicht", "Kennzeichnung" und mehr einfallen.

Trotz allem ist er von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 ausgenommen. Gleiches gilt übrigens auch für folgende Grassittiche:
  • Neophema chrysostoma (Feinsittich)
  • Neophema elegans (Schmucksittich)
  • Neophema pulchella (Schönsittich)
  • Neopsephotus bourkii (Bourkesittich)
Bei den anderen Neophemenarten ist dies nicht der Fall. Hier besteht Anzeigepflicht !

Zuchtbuch

Auch wenn ein Zuchtbuch (= Nachweisbuch) nicht vorgeschrieben ist, macht es dennoch Sinn, ein solches zu führen, auch dann wenn es doch recht "nervig" ist. Man weiß nie, ob nicht ein Vogel nicht doch einmal anders eingestuft wird. Spätestens dann wirds schwierig, weil man vielleicht nicht nachweisen kann, wo man seine Vögel her hat.

Software für Züchter

Sogenannt "Vogelzuchtprogramme" gibt es eine ganze Menge. Ich persönlich rate zu folgenden, da hier meiner Minung nach das Preis-/Leistungsverhältnis stimmt:
Letztlich ist alles Geschmackssache. Es gibt auch Züchter, die mit MS Office oder OpenOffice arbeiten oder ganz auf Software verzichten.